Förderung & Wissen

Wer sich auskennt, spart. Wir kennen uns aus.

Förderprogramme, Fristen und Pflichten ändern sich ständig. Hier finden Sie den aktuellen Stand – kompakt und ohne Behördendeutsch. Stand 2026, wir halten die Seite aktuell.

Programme

Die wichtigsten Förderungen für Ihr Haus.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Programm. Sie besteht aus mehreren Bausteinen, die sich kombinieren lassen.

  • KfW 458 bis 70 %

    Heizungstausch (BEG EM)

    Für: Selbstnutzende Eigentümer, Vermieter (ohne Einkommensbonus)

    30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellet- oder Hybridheizung. Dazu 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Kohleheizungen und 30 % Einkommensbonus bei Haushaltseinkommen bis 40.000 €. Gedeckelt bei 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten.

  • BAFA 15 – 20 %

    Gebäudehülle (BEG EM)

    Für: Alle Eigentümer

    Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster und Türen. 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 20 %. Förderfähig bis 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 €.

  • BAFA 50 %

    Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Für: Alle Wohngebäude

    Die Energieberatung vor Ort inklusive Fahrplan wird mit 50 % gefördert, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 650 €, ab drei Wohneinheiten bis 850 €. Und: Wer später Maßnahmen aus dem Plan umsetzt, bekommt 5 % Extra-Bonus.

  • BAFA 15 – 20 %

    Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

    Für: Bestandsgebäude

    Hydraulischer Abgleich, neue Pumpen, Dämmung von Rohrleitungen, smarte Regelung. Kleine Maßnahmen, die sofort Verbrauch sparen – und die wir oft direkt beim Kehrtermin ansprechen.

Alle Sätze Stand 2026 nach BEG-Richtlinie. Änderungen möglich – vor jeder Maßnahme rechnen wir mit den aktuellen Konditionen.

Fristen

Wann der Schornsteinfeger kommt.

Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt fest, wie oft welche Feuerstätte gekehrt, überprüft und gemessen wird. Ihre persönlichen Fristen stehen im Feuerstättenbescheid.

AnlageKehren / ÜberprüfenMessen
Gas- oder Ölheizung, jünger als 12 JahreÜberprüfung 1× jährlichAbgasmessung alle 3 Jahre
Gas- oder Ölheizung, älter als 12 JahreÜberprüfung 1× jährlichAbgasmessung alle 2 Jahre
Kaminofen, Holz- oder Pelletheizung1 – 4× jährlich, je nach NutzungStaub- und CO-Messung nach 1. BImSchV
Alle FeuerstättenFeuerstättenschau 2× in 7 Jahren

Richtwerte nach KÜO und 1. BImSchV. Raumluftunabhängige oder selten genutzte Anlagen können abweichen.

Häufige Fragen

Antrag, Kombination, Ablauf.

Muss ich den Förderantrag vor dem Auftrag stellen?

Ja, in fast allen Programmen. Erst Antrag, dann Auftrag an den Handwerker – sonst ist die Förderung weg. Deshalb frühzeitig melden.

Kann ich Förderungen kombinieren?

Innerhalb der BEG ja, zum Beispiel Heizungstausch über die KfW und Dämmung über das BAFA. Der Sanierungsfahrplan bringt zusätzlich 5 % auf Hüllenmaßnahmen. Nicht kombinierbar sind BEG-Zuschüsse mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.

Was ist die GEG-Heizungsprüfung?

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt für Gasheizungen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten eine einmalige Prüfung und Optimierung, für Wärmepumpen eine Betriebsprüfung nach den ersten Betriebsjahren. Als Schornsteinfeger dürfen wir das durchführen und bescheinigen.

Wie lange dauert es bis zum Fördergeld?

Vom Antrag bis zur Zusage meist wenige Wochen, die Auszahlung folgt nach Abschluss und Verwendungsnachweis. Wir liefern alle technischen Nachweise, Sie müssen nur unterschreiben.

Kontakt

Förderung prüfen lassen?

Schicken Sie uns ein paar Eckdaten zu Ihrem Haus – Baujahr, Heizung, Vorhaben. Wir sagen Ihnen, was drin ist.