Leistung · Handwerk

Schornsteinfegerarbeiten

Kehren, Messen, Feuerstättenschau und GEG-Heizungscheck – fristgerecht und sauber dokumentiert.

  • KÜO
  • 1. BImSchV
  • Feuerstättenschau
Rauch steigt aus einem Schornstein auf einem Hausdach
Worum es geht

Kurz erklärt.

Das klassische Handwerk bleibt der Kern: Wir kehren Schornsteine und Verbindungsstücke, messen Öl-, Gas- und Festbrennstoffanlagen nach der 1. BImSchV und führen die Feuerstättenschau durch. Fristen behalten wir im Blick, damit Sie es nicht müssen.

Das machen wir

Leistungen im Detail.

  • Kehr- und Überprüfungsarbeiten

    Nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), je nach Feuerstätte ein- bis viermal im Jahr.

  • Abgasmessung

    Öl und Gas nach 1. BImSchV, Festbrennstoffe mit Staub- und CO-Messung.

  • Feuerstättenschau

    Zweimal in sieben Jahren: Sichtprüfung aller Anlagen auf Betriebs- und Brandsicherheit.

  • GEG-Heizungsprüfung

    Die gesetzliche Prüfung und Optimierung von Gas- und Wärmepumpenheizungen nach Gebäudeenergiegesetz.

Für wen

Passt, wenn …

  • Alle Eigentümer mit Feuerstätte – vom Kaminofen bis zur Ölheizung
  • Hausverwaltungen mit mehreren Objekten
  • Bauherren, die eine neue Feuerstätte abnehmen lassen
Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie oft muss gekehrt werden?

Das legt die KÜO fest: Öl- und Gasheizungen werden meist einmal jährlich überprüft, Holz- und Pelletöfen je nach Nutzung ein- bis viermal gekehrt. Ihren individuellen Rhythmus finden Sie im Feuerstättenbescheid.

Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?

Für Kehr- und Messarbeiten ja, seit 2013. Die hoheitlichen Aufgaben – Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Kehrbuch – bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Ihres Bezirks.

Kontakt

Fragen zu Schornsteinfeger?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist, was es kostet und was gefördert wird.